Vorlage - VO-43-ZDFi-2020-227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist die Bürgermeisterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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