Vorlage - VO-43-ZDFi-2020-226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenbug-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 anzuerkennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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