Vorlage - VO-43-BO-2020-225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Demnach ergibt sich ab 01.01.2021 die Notwendigkeit, die Grundgebühr für die Entsorgung der abflusslosen Gruben zu erhöhen. Die Grundgebühr für die Kleinkläranlagen bleibt konstant. Es entsteht daher folgender Änderungsbedarf:

 

Entgeltart

Bisheriger Preis

Preis ab 01.01.2021

Abflusslose Gruben

11,21 /m³

15,73 /m³

Kleinkläranlagen

21,57 /m³

30,41 /m³

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung der Grundgebühr für die abflusslosen Gruben zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Zirzow entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt,

 

die Erhöhung der Grundgebühr für die Entsorgung der abflusslosen Gruben von 11,21 €/m³ auf 15,73 €/m³ ab dem 01.01.2021,

 

die Erhöhung der Grundgebühr für die Entsorgung der Kleinkläranlagen von 21,57 €/m³ auf 30,41 € /m³ ab dem 01.01.2021 und

 

die damit verbundene 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Zirzow.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Regelung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

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Anlagen

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