Vorlage - VO-43-BO-2020-224

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Mit Schreiben vom 28.08.2020 informiert die TAB GmbH über die Erhöhung der Zusatzgebühr (= Mengengebühr) zum 01.01.2021 für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,24 €/m³. Daraus würde sich eine neue Zusatzgebühr in Höhe von 2,92 €/m³ ergeben.

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung der Zusatzgebühr zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Zirzow entsprechend zu ändern.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt,

die Erhöhung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,68 €/m³ auf

2,92 €/m³ zum 01.01.2021 und

die damit verbundene 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung sowie Kostenersatz für weitere Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde Zirzow in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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