Vorlage - VO-50-LVB-2020-235

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 17.06.2020 (mit Unterbrechungen) wurde das Amt Neverin durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises einer überörtlichen Prüfung unterzogen.

Laut Punkt 5.6.3. Repräsentationen ist die Inanspruchnahme von Repräsentationsmitteln auf besondere Anlässe zu beschränken. Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 4 KV M-V ist stets eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Bei Präsenten für Bürgermeister/innen und Ausschussmitgliedern zu runden Geburtstagen oder Ehejubiläen ist keine Außenwirkung gegeben und deshalb der Zweck der Repräsentation nicht erfüllt.

 

Im Gegensatz dazu ist die Außenwirkung bei Firmenjubiläen gegeben.

Künftige Regelungen zu dieser Thematik werden in einer noch zu beschließenden „Ehrenordnung des Amtes Neverin getroffen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein  Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses 11/04/2009 mit sofortiger Wirkung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

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