Vorlage - VO-50-LVB-2020-228

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Amt Neverin besteht seit dem 01.01.1993 eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes. Die Stadtverwaltung Neubrandenburg bearbeitet sämtliche Angelegenheiten des Personenstandswesens für den Amtsbereich Neverin. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Personenstandsfällen (Geburten, Todesfälle, Eheschließungen) sowie der standesamtsspezifischen Sachkosten je Einwohner.

 

Diesem Beispiel einer langjährigen, effektiven kommunalen Zusammenarbeit hat sich inzwischen das Amt Penzliner Land angeschlossen.

Aus diesem Grund ist es notwendig, den bestehenden Vertrag mit der Erweiterung des Standesamtbezirkes um das Amt Penzliner Land neu zu fassen.

 

Die Einwohnerzahl als eine Grundlage für die Berechnung des Kostenausgleichs verändert sich durch den Beitritt des Amtes Penzliner Land um 6.900 EW auf insgesamt 79.600 EW. Die Anzahl der Personenstandsfälle im Amtsbereich als zweite Berechnungsgrundlage wird jeweils rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt.

Der tatsächliche Erstattungsbetrag für das Amt Neverin wird sich durch den Beitritt des Amtes Penzliner Land nicht erhöhen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neubrandenburg, dem Amt Penzliner Land und dem Amt Neverin zur Regelung des Kostenausgleichs für den Standesamtsbezirk Neubrandenburg entsprechend der zur Beschlussvorlage eingereichten Anlage. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

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Anlagen

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