Vorlage - VO-33-BO-2020-161
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Auftragsvergabe der Leistung: Externe Baumkontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
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Entscheidung
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27.02.2020
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30.07.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Neddemin hatte bereits am 24.11.2016 unter der Beschlussnummer VO-33-BO-2016-095 entschieden, dass auf das Amt Neverin die Ausschreibung der Leistung eines externen Baumkontrolleurs übertragen wird.
Auf Grund massiver Probleme bei der Umstellung der bisherigen Software auf eine mobile Variante (der Kontrolleur gibt die Daten vor Ort via Tablet oder Laptop ins System ein) konnte die Ausschreibung erst zum Ende des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Als wirtschaftlichster Bieter ging Herr Matthias Bormann aus Groß Plasten hervor. Er arbeitet u. a. für das Amt Seenlandschaft Waren unter Anwendung derselben Software.
Die Ausschreibung ergab einen Betrag in Höhe von 3,75 €/Baum für eine Regelkontrolle und für die erstmalige Erfassung nicht registrierter Bäume 4,35 €/Baum. Bisher wurden durch das Amt Neverin die Erfassung an den Verkehrswegen durchgeführt; jedoch nicht in den Parks.
Die Gemeinde Neddemin hat demnach einen Baumbestand von ca. 633 Bäumen, davon sind ca. 427 Bäume Bestandteil eines Parks und müssen erstmals erfasst werden. 206 Bäume sind bereits registriert.
Dadurch ergibt sich im ersten Jahr ein finanzieller Aufwand für die Gemeinde Neddemin in Höhe von 2.629,95 €. Dieser wird sich zukünftig auf 2.373,75 € pro Jahr verringern.
Der Vertrag mit Herrn Bormann hat eine Laufzeit von 3 Jahren und beinhaltet die Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Die Gemeinde Neddemin muss nunmehr entscheiden, ob diese Leistung beauftragt werden soll oder ob die gesetzlich vorgeschriebenen Regelkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch eigene Kräfte der Gemeinde durchgeführt werden. Das Amt Neverin wird in letztem Fall keine Haftung für die aus unterlassenen Verpflichtungen entstandenen Schäden übernehmen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 2.700 € in
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 42401
Bezeichnung: Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Sachkonto: 5629000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
x | Folgekosten in Höhe von ca. 2400,00 € in 2021 und 2022; optional 2023 und 2024 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,7 kB
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