Eilantrag - VO-41-BO-2017-137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 100,00 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

 

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der Geldspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Geldspende für die Jugendfeuerwehr Woggersin in Höhe von 250,00 € von den Eheleuten

 

Hans-Ulrich und Cordula Herrmann

Dorfstraße 35

17039 Woggersin

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

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