Vorlage - VO-40-BO-2017-185

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Abrundungssatzung Gevezin, der Gemeinde Blankenhof ist in ihrer ersten Änderung seit dem 12.04.1996 bestandskräftig. Zwischenzeitlich liegen Änderungsanträge zur geltenden Satzung vor, weil nach der bestandskräftigen Satzung einige Grundstücke nicht weiter bebaut werden kann. Die Änderungsanträge beziehen sich auf die Erweiterung des Geltungsbereichs . Im  Änderungsverfahrens soll die Satzung im Ganzen auf weitere notwendige Zusätze und Änderungen untersucht werden. Nach dem nunmehr geltenden Baugesetzbuch (§ 1a) ist auch die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu erarbeiten.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung der Änderung der „Abrundungssatzung Gevezin“ der Gemeinde Blankenhof. Ziel der Änderung ist es, die bestandskräftige Satzung zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Mit der Überarbeitung soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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