Vorlage - VO-35-BO-2017-232
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Kostenbeteiligung für Neuanschaffung von Brillen für Kameraden der Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
08.03.2017
|
Sachverhalt
Seitens der Kameraden Hintze, Christopher und Müller, Andreas liegt ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Anschaffung einer Dienstbrille vor. Die Brille dient nur für den Feuerwehreinsatz.
Der Kamerad Müller, Andreas wird unter anderem auch als Kraftfahrer für das Führen des Feuerwehrfahrzeuges eingesetzt.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 200 € pro Gestell.
Auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes sollte eine Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung
( ) die Kostenbeteiligung für die Anschaffung einer Dienstbrille für Kameraden der Feuerwehr
in Höhe von bis zu 200 €.
oder
( ) die Ablehnung einer Kostenbeteiligung, da die Kameraden im Schadensfall über
die Feuerwehrunfallkasse HFUK Nord versichert sind.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 1.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Geräte und Ausstattung
Sachkonto: 5238000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
