Vorlage - VO-40-BO-2017-177
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzungsänderung der Satzung der Gemeinde Blankenhof über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträgen des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel/Obere Tollense"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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02.03.2017
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Sachverhalt
Im Jahr 2014 wurde mit dem Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass der Gesamtbetrag der Maßnahme i. H. v. insgesamt 13.181,06 € in drei Raten zu zahlen ist. So erfolgte die Rückzahlung in den Jahren 2014, 2015 und 2016.
Für das Jahr 2017 fallen diese zusätzlichen Kosten weg und es ist somit erforderlich, eine Änderung der Satzung zu beschließen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Blankenhof über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“.
Gleichzeitig billigt die Gemeindevertretung die Gebührenkalkulation.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 25.227,75 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 25.300 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 55203
Bezeichnung: an Zweckverbände
Sachkonto: 5254400
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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819,9 kB
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