Vorlage - VO-40-BO-2016-175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bau eines überdachten Unterstandes, Bau einer Rampe hofseitig, Bau einer Rampe (barrierefrei) straßenseitig (Haus 2)

Gemarkung Chemnitz, Flur 2, Flurstück 252/1

Antragsteller: Gemeinde Blankenhof

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB in Verbindung mit dem § 34

„Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ BauGB.

Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange stehen nicht entgegen, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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Anlagen

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