Vorlage - VO-40-BO-2016-169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde ist laut § 823 ff BGB zur Verkehrssicherung verpflichtet. Aus diesem Grund müssen die Gemeindebäume verkehrssicher sein. Um dies zu gewährleisten wird allgemein empfohlen zweimal im Jahr eine Regelkontrolle, in Form einer Sichtprüfung, im belaubten und unbelaubten Zustand an den Bäumen durchzuführen.
Aus personellen und fachlichen Gründen kann die Gemeinde oder das Amt die Baumkontrollen nicht übernehmen. Daher wird eine Ausschreibung für den gesamten Amtsbereich zur Durchführung der Regelkontrollen beabsichtigt.
Die Kosten für die Baumkontrollen sollen pro Baum je Gemeinde umgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig für 1.014 Bäume (inkl. Parkbäume).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, die Aufgabe der Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Durchführung der Regelkontrollen an eine Fachfirma auf das Amt zu übertragen.
Die Kosten für die Baumkontrollen übernimmt die Gemeinde, entsprechend der Anzahl der gemeindeeigenen Bäume.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

 

 

 

 

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