Vorlage - VO-42-BO-2016-255
Grunddaten
- Betreff:
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Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V - Erarbeitung Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Wulkenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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06.12.2016
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Sachverhalt
Laut Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet eine Brandschutzbedarfsplanung aufzustellen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung schlagen wir vor, eine Bedarfsplanung für alle Feuerwehren auf Amtsebene erarbeiten zu lassen.
Das Amt wird zusammen mit Vertretern der Gemeinden und Wehren eine entsprechende Kommission bilden. Die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung selbst wird dann seitens des Amtes an eine entsprechende Fachfirma vergeben.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde wulkenzin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin dem Amt zu übertragen. Die Gemeinde erklärt sich damit bereit, dass sich das Amt für die Erarbeitung der Planung eines Dritten bedient.
Die Gemeinde wird entsprechende Vertreter der Wehren/Gemeindevertretung für die Kommission zur Verfügung stellen.
