Vorlage - VO-33-BO-2016-088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neddemin ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden /GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

Um die Ausgaben für die Beiträge decken zu können, ist es erforderlich, die o. g. Satzung zu beschließen.

 

Im Jahr 2015 betrug der Quadartmeterpreis 0,001632501 €.

In dem Jahr 2015 erfolgte der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der Kostenunterdeckung aus den Jahren 2010 bis 2014. Die Kostenunterdeckung der fünf Jahre betrug insgesamt 2.307,99 €. Dieser Betrag wurde auf den Beitrag an den WBV i.H.v. 17.832,52 € raufgerechnet, sodass die Gesamtsumme i.H.v. 20.140,51 € zur Berechnung herangezogen wurde.

 

Im Jahr 2016 beträgt der Quadratmeterpreis 0,001427582 €.

Für das Jahr 2016 wird nur der Beitrag an den WBV i.H.v. 17.832,52 € zur Berechnung herangezogen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung der Gemeinde Neddemin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 18.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: an Zweckverbände

Sachkonto5254400

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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