Vorlage - VO-35-BA-2012-039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die BVVG fragte mit E-Mail vom 17.10.2012 an, ob sich die Gemeinde das o.g. Flurstück, welches als Verkehrsfläche ausgewiesen ist, unentgeltlich zuordnen lassen möchte.

Das betreffende Flurstück dient der Zuwegung zu den Kleingärten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung sich das Flurstück 133/8 der Flur 3 in Gemarkung Neverin von der BVVG zuordnen zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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Anlagen

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