Vorlage - VO-35-BO-2016-213

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Ing.büro Wegener & Hinz wurde seitens der Gemeinde beauftragt die Planungsunterlagen zur o. g. Baumaßnahme zu erarbeiten.

 

Das Baugebiet befindet sich in der Gemarkung Neverin, Flur 2, Flurstück 113/36 und 115/25, beide Flurstücke sind im Eigentum der Gemeinde.

 

Es ist vorgesehen, Bewuchs und Schilf aus dem Teich zu entfernen, den Teich zu entleeren und zu entschlammen, das Ufer zu beräumen und das Gelände neu einzuzäunen.

Das Regenrückhaltebecken (RRB) hat die Abmaße LXB ca. 20x10 m. Der entnommene Schlamm wird entsprechend den Anforderungen für die Verwertung von Abfällen/Bodenmaterialien (LAGA

M20) untersucht und soll bei Eignung landwirtschaftlich verwertet werden.

 

Die vorhandene Löschwasserentnahmestelle wird auf Funktionsfähigkeit überprüft und fachgerecht erneuert.

 

Der Zeitraum für die Bauausführung ist in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermittel für 2016/2017 vorgesehen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde gebeten zum

Bauvorhaben Stellung zu nehmen, in wie weit weitere Maßnahmen im Planungsverfahren zu beachten sind.

 

Sind der Gemeinde neben der Straßenbeleuchtung und Schmutz- und Regenentwässerung ggf. noch andere Bestände bekannt? (ev. Überlaufleitung zum Haussee oder Drainageleitungen)

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat zum o. g. Bauvorhaben

 

( ) keine weiteren Anregungen und Einwendungen.

 

( ) hat folgende Ergänzungen /Einwende zur Planung

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

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