Vorlage - VO-40-LVB-2016-163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Landesregierung aus SPD und CDU hat eine Reform der gemeindlichen Strukturen in dieser Legislatur auf den Weg gebracht.

Dazu wurde am 08.06.2016 das Leitbildgesetz im Landtag M-V beschlossen ( Anlage).

Ziel unserer Landesregierung ist es, nach einer Freiwilligkeitsphase (bis 2018) die nächste Kommunalwahl 2019 bereits in den neuen Strukturen durchzuführen.

 

Grundsätze des Leitbildgesetzes: 

 

1. Amtsangehörige Gemeinden haben eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit nach

    4 Themenbereichen vorzunehmen (Anhang zum Leitbildgesetz).

2. Ist die Zukunftsfähigkeit nicht gesichert, hat die Gemeinde in Verhandlungen über einen

    Gebietsänderungsvertrag mit benachbarten Gemeinden einzutreten.

3. Für dieses Verfahren ist die unentgeltliche Inanspruchnahme der Unterstützung der

    Koordinierungsstelle des Landkreises möglich, aber nicht vorgeschrieben.

 

Mit welchen Nachbargemeinden sollen Verhandlungen geführt werden ?

 

- vorrangig innerhalb des jeweiligen Amtes

- die neu zu bildende oder aufnehmende Gemeinde soll so bemessen sein, dass deren

  dauerhafte Zukunftsfähigkeit gesichert ist

- die Zahl der Gemeinden innerhalb eines Amtes soll sich auf 6 oder weniger verringern

- keine Gemeinde soll in eine „Randlage“ geraten, in der sie abgeschnitten wäre

 

Grundsätze für Ämter:

 

Für den Bestand des Amtes Neverin gilt, dass die Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030 mindestens 8.000 EW voraussagen muss. Ämter unter 6.000 EW haben Entscheidungen über Verhandlungen mit benachbarten Verwaltungen zu treffen.

Für Ämter zwischen 6.000 EW und 8.000 EW gilt dies ebenso, sofern nicht besondere, vom Amt nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die einen unveränderlichen Fortbestand des Amtes als hinnehmbar erscheinen lassen.

 

Aktuell ist das Amt Neverin für  8.792 EW zuständig und kann auf eine leicht positive Bevölkerungsprognose verweisen.

 

Mit 12 zu verwaltenden Gemeinden liegen wir allerdings deutlich über der anzustrebenden Zahl von max. 6 Gemeinden pro Amtsverwaltung.

 

Das Land fördert die Fusion von 2 Gemeinden mit 200.000 € (sog.  Hochzeitsprämie).

Dazu kommen max. 400.000 € Konsolidierungszuweisung bei negativen Salden der jeweiligen Finanzrechnungen der an der Fusion beteiligten Gemeinden.

 

Ziel:

 

Die Umsetzung des (freiwilligen) Zusammenschlusses muss spätestens zum Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2019 erfolgen.

Das heißt, bis zu diesem Tag ist das gesamte Verfahren (vom Bereitschaftsbeschluss, Gespräche aufzunehmen bis zum Abschluss des Gebietsänderungsvertrages) zu realisieren.

 

Das Gesetz ist vor allem mit Blick auf die Freiwilligkeit ein Kompromiss zwischen der SPD und der CDU.

Im Zusammenspiel von finanzieller Förderung und vor Ort wirkender intensiver Beratung soll es gelingen, auf freiwilliger Basis die Anzahl der Gemeinden deutlich zu reduzieren.

 

Unsere Landesregierung will 2018 Bilanz ziehen. Wenn diese nicht gut ausfällt, soll nachgesteuert werden. So stand es im Nordkurier vom 20.06.2016.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, Gespräche zur Gemeindefusion aufzunehmen

 

   O   ja, mit ____________________________________________

 

  O  nein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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