Eilantrag - VO-41-ZDFi-2016-116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Woggersin ist ab April 2015 fortlaufend bei über 500 EW.  Somit kann laut Entschädigungsverordnung MV vom 04.05.2016 die Entschädigung des Bürgermeisters ab 01.01.2016 auf bis zu 700 € (Höchstbetrag) angehoben werden. Es  liegt im Ermessen der Gemeindevertretung, ob dem Bürgermeister eine höhere Entschädigung gezahlt wird und ab wann diese gezahlt werden soll, da dies nicht festgeschrieben ist.  Auf der Grundlage dieses Beschlusses muss bei Änderung der Bürgermeisterentschädigung die Hauptsatzung überarbeitet werden.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Woggersin beschließt auf Ihrer heutigen Sitzung:

 

keine Erhöhung der Bürgermeisterentschädigung

 

die Erhöhung der Entschädigung auf _________ € zahlbar ab dem _____________

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig vom Beschluss, max. 8.400 € / Jahr

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  9.200 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 11104

Bezeichnung: Bürgermeister, Amtsvorsteher

Sachkonto: 5011000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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