Eilantrag - VO-41-ZDFi-2016-116
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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10.08.2016
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Sachverhalt
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Woggersin ist ab April 2015 fortlaufend bei über 500 EW. Somit kann laut Entschädigungsverordnung MV vom 04.05.2016 die Entschädigung des Bürgermeisters ab 01.01.2016 auf bis zu 700 € (Höchstbetrag) angehoben werden. Es liegt im Ermessen der Gemeindevertretung, ob dem Bürgermeister eine höhere Entschädigung gezahlt wird und ab wann diese gezahlt werden soll, da dies nicht festgeschrieben ist. Auf der Grundlage dieses Beschlusses muss bei Änderung der Bürgermeisterentschädigung die Hauptsatzung überarbeitet werden.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig vom Beschluss, max. 8.400 € / Jahr
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 9.200 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 11104
Bezeichnung: Bürgermeister, Amtsvorsteher
Sachkonto: 5011000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
