Vorlage - VO-41-BO-2016-114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung am 18.05.2016 entschied die Gemeindevertretung Woggersin, dass neue Spielgeräte für den Spielplatz gekauft werden (TOP 12).

 

Durch das Amt Neverin wurde das erforderliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt.

Es wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von denen drei Unternehmen entsprechende Angebote eingereicht haben.

 

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

 

Unternehmen

Angebotspreis brutto

KLETTERMAX GmbH

Oldenburger Str. 4, 19373 Domsühl

12.433,12 EUR

Juunior Spielplatzgeräte GmbH

Feldstr. 53, 33129 Delbrück

20.572,96 EUR

Tollense Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH

Kieselweg 6, 17036 Neubrandenburg

12.433,12 EUR

 

Der Bürgermeister hat auf Grund der Eilbedürftigkeit (Mängel an bestehenden Spielgeräten) entschieden, den Auftrag sofort an die Firma Tollense Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH zu vergeben.

 

Laut Hauptsatzung kann der Bürgermeister Einzelaufträge bis 5.000 EUR allein vergeben.

Die Eilentscheidung über diesen Vorgang ist daher im Nachgang durch die Gemeindevertretung zu genehmigen (§ 39 Kommunalverfassung M-V).

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt, die Entscheidung des Bürgermeisters vom 16.06.2016 zu genehmigen.

Der Bürgermeister hatte auf Grund der Eilbedürftigkeit (Mängel an bestehenden Spielgeräten) entschieden, den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Spielkombination mit 4 Türmen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 12.433,12 EUR (brutto) an die Firma Tollense Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH zu vergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 12.433,12

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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