Eilantrag - VO-35-BO-2016-208
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Neverin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Landgraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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13.07.2016
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Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden /GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes „Landgraben“ und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.
Um die Ausgaben für die Beiträge decken zu können, ist es erforderlich, die o. g. Satzung zu beschließen.
Begründung für Eilantrag:
Durch die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde und die Zeitspanne bis zur nächsten Sitzung ist ein Eilantrag erforderlich.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 14.400 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 55203
Bezeichnung: an Zweckverbände
Sachkonto: 5254400
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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