Vorlage - VO-33-BO-2016-085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 7.04.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Hohenmin gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte

-          vom 25.04.2016 – 04.05.2016

-          vom 09.05.2016 – 13.05.2016

-          vom 17.05.2016 – 31.05.2016

 

Die Behörden wurden mit Schreiben vom 12.04.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert..

Die öffentlichen und privaten Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung

  1. die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der jeweiligen Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen
  2. Die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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