Vorlage - VO-35-LVB-2016-198

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im § 11 der Kommunalverfassung M-V sind Festlegungen zum Thema Gebietsänderungen getroffen worden.

 

Um Verhandlungen mit einer anderen Gemeinde führen zu können ist es erforderlich, als erstes einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung herbei zu führen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungen mit der Gemeinde Staven.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

Folgekosten in Höhe von              

 

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