Vorlage - VO-32-LVB-2016-202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zwischen der Gemeinde Brunn und der Ostmecklenburgischen Gasversorgung Neubrandenburg GmbH (OMG) wurde im Juni 1998 ein Gas-Konzessionsvertrag abgeschlossen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und endet am  31.05.2018.

Im Jahr 2002 hat die e.dis AG sämtliche Geschäftsanteile der OMG Neubrandenburg erworben.

 

Nach § 46 Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz ist spätestens 2 Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrages die Neuausschreibung des Konzessionsvertrages und das Ablaufdatum des alten Vertrages öffentlich bekannt zu geben.

 

In der Bekanntmachung werden Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach dem Erscheinen der Annonce im Bundesanzeiger beim Amt Neverin einzureichen.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Bekanntgabe der Neuausschreibung des Konzessionsvertrages und des Ablaufdatums des alten Vertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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