Vorlage - VO-36-BA-2012-024
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme der Ratenzahlungsvereinbarung für die Erlösauskehr für die Flurstücke 45/4, 45/5, 45/6, 45/7 und 45/8 der Flur 4 und 8/7 und 8/8 der Flur 9 jeweils in der Gemarkung Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christina Rübekeil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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20.11.2012
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Sachverhalt
Auf Grund der Erkenntnisse, die aus dem Gespräch mit Herrn Fuhrmann erzielt wurden, wurden nochmals die Flurstücke 45/7 und 45/8 analysiert.
Es kam die Erkenntnis, dass der neue Eigentümer auf Grund eines Bodenordnungsverfahrens eingetragen wurde.
Wie aus der anliegenden E-Mail der Flurneuordnungsbehörde zu erkennen ist, wurde jedoch der finanzielle Ausgleich an die Gemeinde Sponholz gezahlt.
Die Gemeinde Sponholz hat die restlichen zur Rede stehenden Flurstücke zwar als Eigentümer verkauft, jedoch war sie unrechtmäßig Eigentümer geworden.
Sie wurde durch den Grünen Erlass als Eigentümerin eingetragen, dieses Gesetz ist jedoch nie in Kraft getreten.
Nach geltendem Recht (BGB) sind Kaufverträge für Grund und Boden grundsätzlich vor einem Notar abzuschließen. Dies ist bei der Übertragung auf die Gemeinde nicht erfolgt.
Die Eintragung ist somit nicht rechtens.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Ratenzahlungsvereinbarung (siehe Anlage) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, vertreten durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzugehen
Finanz. Auswirkung
Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 178.939,50
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0,00
Ergebnishaushalt
Produkt: 11401
Bezeichnung: Erlösauskehr an den Bund
Sachkonto: 5910000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
X | Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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