Eilantrag - VO-31-BO-2016-067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 04. September 2016 finden die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt.

 

Dafür ist in jedem Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, dessen Mitglieder einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Die gesetzliche Höhe beträgt für den Wahltag 21 Euro. Dieser Betrag wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet und belastet den Gemeindehaushalt nicht.

Die Gemeindevertretung kann jedoch für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

 

In der Vergangenheit wurden die Aufwandsentschädigungen durch die amtsangehörigen Gemeinden in der Regel auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 30 Euro aufgestockt, um die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen attraktiver zu gestalten. Die daraus folgenden Mehrausgaben sind durch die Gemeinde zu tragen.

 

Die Zahlung eines Verpflegungsgeldes für den Wahlvorstand obliegt ebenfalls der Gemeinde.

 

Rechtsgrundlagen

-          § 12 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert am 08. Januar 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 2)

-          § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 759)

-          Verwaltungsvorschriften

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 04. September 2016.

 

  1. Aufwandsentschädigung

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:

 

[  ] nicht aufgestockt(= insgesamt 21 Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

[  ] aufgestockt in Höhe von    9    Euro(= insgesamt 30 Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

[  ] aufgestockt in Höhe von_____Euro(= insgesamt         Euro / Wahltag u. Mitglied)

 

 

  1. Verpflegungsgeld

 

Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

[  ] kein Verpflegungsgeld

 

[  ] Verpflegungsgeld in Höhe von ______ Euro.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig von der beschlossenen Aufstockung und evtl. Zahlung eines Verpflegungsgeldes

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 300 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12102

Bezeichnung: Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

Sachkonto: 5013000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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