Eilantrag - VO-31-BO-2016-067
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Verpflegungsgeldern für die Landtagswahl am 04.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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17.05.2016
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Sachverhalt
Am 04. September 2016 finden die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt.
Dafür ist in jedem Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, dessen Mitglieder einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Die gesetzliche Höhe beträgt für den Wahltag 21 Euro. Dieser Betrag wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet und belastet den Gemeindehaushalt nicht.
Die Gemeindevertretung kann jedoch für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.
In der Vergangenheit wurden die Aufwandsentschädigungen durch die amtsangehörigen Gemeinden in der Regel auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 30 Euro aufgestockt, um die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen attraktiver zu gestalten. Die daraus folgenden Mehrausgaben sind durch die Gemeinde zu tragen.
Die Zahlung eines Verpflegungsgeldes für den Wahlvorstand obliegt ebenfalls der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert am 08. Januar 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 2)
- § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 759)
- Verwaltungsvorschriften
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 04. September 2016.
- Aufwandsentschädigung
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:
[ ] nicht aufgestockt(= insgesamt 21 Euro / Wahltag u. Mitglied)
[ ] aufgestockt in Höhe von 9 Euro(= insgesamt 30 Euro / Wahltag u. Mitglied)
[ ] aufgestockt in Höhe von_____Euro(= insgesamt Euro / Wahltag u. Mitglied)
- Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ ] Verpflegungsgeld in Höhe von ______ Euro.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig von der beschlossenen Aufstockung und evtl. Zahlung eines Verpflegungsgeldes
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 300 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12102
Bezeichnung: Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder
Sachkonto: 5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
