Vorlage - VO-33-BO-2016-072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vor Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist durch die Gemeindevertretung über den Durchführungsvertrag zu entscheiden. Der Entwurf des Durchführungsvertrages liegt vor und ist durch die Amtsverwaltung geprüft.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Hohenmin“ der Gemeinde Neddemin in der vorliegenden Form.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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