Vorlage - VO-35-BO-2016-186

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 17.12.2015 fand die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der FFw Neverin statt.

 

Zum Gemeindewehrführer wurde Kamerad Daniel Brandenburg gewählt und zum Stellvertreter Kamerad Karsten Kosin.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wahlvorschläge wurden rechtzeitig vor der Wahl dem Bürgermeister und der Verwaltung vorgelegt.

Der Kamerad D. Brandenburg ist zum Gruppenführer ausgebildet und der Kamerad K. Kosin zum Truppführer. Innerhalb der festgesetzten Fristen sind die erforderlichen Ausbildungen (Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr) für beide Funktionsinhaber nachzuholen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin erteilt die Zustimmung zur Wahl des Kam. Daniel Brandenburg zum Gemeindewehrführer und Kam. Karsten Kosin zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neverin.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

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