Vorlage - VO-35-BO-2016-183
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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09.03.2016
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Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Frau Jana Glöde vom 22.12.2015 für das Jahr 2016 vor.
Frau Glöde engagiert sich auch wie in den Jahren zu vor weiterhin in der Feuerwehr Neverin, Bereich Jugendwehr. Sie begleitet die Ausbildungen und Ausflüge der Jugendwehr und stellt eine unverzichtbare Unterstützung des Jugendwartes dar. Sie begleitet die Kinder der Jugendwehr in den letzten Jahren als Betreuerin zum Ferienlager nach Neuendorf und stellte damit die Teilnahmemöglichkeit sicher. (keine Teilnahme ohne Betreuer aus der Wehr)
Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen der Jugendwehren.
Die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50 Euro ist für die Aufgabe im Amtsbereich üblich und sollte auch in diesem Fall in Erwägung gezogen werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 600€
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 5.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Aufwandsentschädigungen
Sachkonto: 5013000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
