Vorlage - VO-35-BO-2016-183

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Frau Jana Glöde vom 22.12.2015 für das Jahr 2016 vor.

 

Frau Glöde engagiert sich auch wie in den Jahren zu vor weiterhin in der Feuerwehr Neverin, Bereich Jugendwehr. Sie begleitet die Ausbildungen und Ausflüge der Jugendwehr und stellt eine unverzichtbare Unterstützung des Jugendwartes dar. Sie begleitet die Kinder der Jugendwehr in den letzten Jahren als Betreuerin zum Ferienlager nach Neuendorf und stellte damit die Teilnahmemöglichkeit sicher. (keine Teilnahme ohne Betreuer aus der Wehr)

 

Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen der Jugendwehren.

 

Die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50 Euro ist für die Aufgabe im Amtsbereich üblich und sollte auch in diesem Fall in Erwägung gezogen werden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt, Frau Jana Glöde als Betreuerin für die Jugendwehr  Neverin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € monatlich ab dem 01.01.2016 zu zahlen.

 

Die Zahlung erfolgt vorerst bis zum 31.12.2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 600€

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  5.000 €

 

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Aufwandsentschädigungen

Sachkonto: 5013000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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