Vorlage - VO-34-BO-2015-150
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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09.02.2016
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme einer Zuwendung ab 100 € die Gemeindevertretung, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss übertragen wurde.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Spende zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
