Vorlage - VO-34-BO-2015-150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme einer Zuwendung ab 100 € die Gemeindevertretung, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Spende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Annahme der nachfolgenden Geldspende für die Jugendfeuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld:

 

Elektroinstallation Volker Herklotz

Luisenhof 17, 17039 Neuenkirchen200,00 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

Gesamte Einzahlung: 200,00€

 

 

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