Vorlage - VO-36-BO-2016-133
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Planungsleistungen für das BV "Sanierung der Sanitäranlagen im Gemeindezentrum Sponholz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jutta Schöning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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26.01.2016
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Sachverhalt
Die Gemeinde hat für das BV „Sanierung der Sanitäranlagen im Gemeindezentrum Sponholz“ einen Fördermittelantrag gestellt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltes 2016. Lt. Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde das Bauvorhaben auf die Prioritätenliste des Landkreises genommen und die haushaltsrechtliche Bereitstellung des hierfür erforderlichen Budgets beim zuständigen Ministerum beantragt. Die Mittelkontingentierung durch das Ministerium ist für Ende Januar avisiert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen an den Architekten Lutz Freitag, Am Haussee 20, 17039 Neverin mit einer Bruttoangebotssumme von 13.014,09 € zu vergeben.
Das Büro hat bereits mehrere Bauvorhaben im Amtsbereich planungstechnisch durchgeführt und begleitet. Die Zuverlässigkeit und Sachkunde ist gegeben.
Der Bürgermeister und die stellv. Bürgermeisterin werden bevollmächtigt, den Architektenvertrag zu unterschreiben.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme :lt. Schtreiben des Kämmerers vom 10.12.2015 ist die Finanzerung gesichert. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2016 eingestellt.
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
