Vorlage - VO-33-BO-2015-069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Sicherung der Bauleitplanung und deren Umsetzung muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben-und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten im Durchführungsvertrag verpflichten.

Der Vorhabenträger muss zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließung bereit und in der Lage sein. Daraus erfolgt die Nachweispflicht der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des  Trägers bis zum Satzungsbeschluss. Da durch den Vorhabenträger bis heute ein entsprechender Nachweis nicht vorliegt wird der nachfolgende Beschluss unter der aufschiebenden Bedingung bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises gefasst.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt den vorliegenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Durchführungsvertrag) zwischen der Gemeinde Neddemin und der Karge Bauconzept UG.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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