Vorlage - VO-33-BO-2015-067
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss der "Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Hohemin" der Gemeinde Neddemin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2016
|
Sachverhalt
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen und einzelne Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen konstitutiv als zum Innenbereich erklären. Die einbezogenen Flächen müssen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt und die Erschließung gesichert sein.
Satzungen nach § 34 BauGB sind von der Pflicht zur förmlichen Durchführung einer Umweltprüfung ausgenommen. Die Satzung muss jedoch nach § 34 Abs.5 Satz 1 BauGB mit einer städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hohenmin.
Planungsziel ist es die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festzulegen und einzelne Außenbereichsgrundstücke in den Innenbereich einzubeziehen.
Mit der Planung ist ein Planungsbüro zu beauftragen.
Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 100 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 51100
Bezeichnung: Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen
Sachkonto: 5625500
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
430,5 kB
|
