Vorlage - VO-31-ZDFi-2015-059
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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11.01.2016
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2011.
Eine Entlastung wird empfohlen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
