Vorlage - VO-31-ZDFi-2015-059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.

 

Auf der Grundlage des öffentlich – rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2011.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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