Eilantrag - VO-34-ZDFi-2015-169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V von

 

Manuela Skrabaczewski

Parkstraße 5

17039 Neuenkirchen OT Ihlenfeld

 

in Höhe von 100,00€.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V von

 

Manuela Skrabaczewski

Parkstraße 5

17039 Neuenkirchen OT Ihlenfeld

 

in Höhe von 100,00€.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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