Vorlage - VO-34-BO-2015-168
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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08.12.2015
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Sachverhalt
Am 11.09.2015 fand die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr statt.
Zum Gemeindewehrführer wurde Kamerad Falk Wiskow gewählt und zum Stellvertreter Kamerad Volker Herklotz.
Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg – Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wahlvorschläge wurden rechtzeitig vor der Wahl dem Bürgermeister und der Verwaltung vorgelegt.
Die Kameraden sind jeweils zum Gruppenführer ausgebildet.
Innerhalb der festgesetzten Fristen sind die erforderlichen Ausbildungen (Zugführer und Leiter einer Feuerwehr) für den Wehrführer und Stellvertreter nachzuholen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
