Vorlage - VO-34-BO-2015-168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 11.09.2015 fand die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr statt.

 

Zum Gemeindewehrführer wurde Kamerad Falk Wiskow gewählt und zum Stellvertreter Kamerad Volker Herklotz.

 

Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg – Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wahlvorschläge wurden rechtzeitig vor der Wahl dem Bürgermeister und der Verwaltung vorgelegt.

Die Kameraden sind jeweils zum Gruppenführer ausgebildet.

 

Innerhalb der festgesetzten Fristen sind die erforderlichen Ausbildungen (Zugführer und Leiter einer Feuerwehr) für den Wehrführer und Stellvertreter nachzuholen.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen erteilt die Zustimmung zur Wahl des Kam. Falk Wiskow zum Gemeindewehrführer und Kam. Volker Herklotz zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

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