Vorlage - VO-37-ZDFi-2015-084

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2011.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

 

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.

 

Auf der Grundlage des öffentlich rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Neverin und Woldegk zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2011.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg  - Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011..

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

Loading...