Vorlage - VO-35-BO-2015-177
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Anschaffung von Spielgeräten U3 auf dem öffentlichen Spielplatz am KTO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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14.10.2015
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Sachverhalt
Die Spielplatz am KTO in Neverin ist ein für die Allgemeinheit zugänglicher Spielplatz.
Es sollten daher auch Spielgeräte für die Kinder unter 3 Jahre bedacht werden.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden wurden im Zuge der Angebotseinholung für die Spielgeräte des „Hortbereiches“ auch Spielgeräte für Kinder unter 3 Jahre abgefordert. (ein Federwippgeräte und Kleinkinder –Spielturm)
Sofern sich die Gemeinde für die Anschaffung von Spielgeräten U3 entscheidet, sollte der Auftrag an die Firma gehen, die auch die Spielgeräte für die Altersstufe ab 3 Jahre, liefert.
Ein Kostenaufstellung einschl. Bilder sind als Anlage beigefügt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : € ca. 6.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 3.000,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 42401
Bezeichnung: Außenanlagen
Sachkonto: 5231200
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: Es ist noch keine Investitionsmaßnahme festgelegt.
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
