Vorlage - VO-36-ZDFi-2015-127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss zur Sondertilgung kommunaler Wohnungsbaukredite beim Landesförderinstitut MV

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von 30.000 € zum 15.11.2015 bei dem Landesförderinstitut MV.

Der Kredit beim Landesförderistitut kann entweder über Sondertilgungen oder durch reditumschuldungen entschädigungsfrei abgelöst werden. Da die aktuelle Zinslage nicht wesentlich besser ist, als der ursprüngliche Zinssatz, sehe ich von einer Kreditumschuldung ab. Eine Sondertilgung reduziert die Laufzeit um 2 Jahre.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 30.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr aufgrund der Liquidität zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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