Vorlage - VO-33-BO-2015-062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddein hat mit Beschluss vom 18.06.2015 den Entwurf zur Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin der Gemeinde Neddemin in der Fassung vom Juni 2015 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Der Entwurf der Änderung der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung  und der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen  Stellungnahmen lag in der Zeit vom 06.07.2015 bis 11.08.2015 im Amt Neverin zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin der Gemeinde  Neddemin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dir Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BverwG, Urt. V. 25.11.1999). Es liegt im Ermessen der Gemeinde welcher Abstimmungsmodus gewählt wird.

 

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen Kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abstimmungsvorschlags diskutiert werden.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der jeweiligen Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
  2. Die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  1. Die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin der Gemeinde Neddemin wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die Änderung der klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin der Gemeinde Neddemin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Neddemin berücksichtigt wurden und aus welchem Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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