Vorlage - VO-43-BO-2015-083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Demnach ergibt sich ab 01.01.2016 die Notwendigkeit, die Zusatzgebühr (= Mengengebühr) für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,04 €/m³ anzuheben. Daraus würde sich eine neue Zusatzgebühr in Höhe von 1,96 €/m³ ergeben.

 

Für die Entsorgung der abflusslosen Gruben und der Kleinkläranlagen wird wegen der relativen Geringfügigkeit des Änderungsbedarfs empfohlen, die bisherigen Gebührenhöhen beizubehalten.

 

Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung der Zusatzgebühr zustimmt, ist zeitgleich die Satzung der Gemeinde Zirzow entsprechend zu ändern (hier: 10. Änderungssatzung).

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow beschließt, die Erhöhung der Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 1,92 €/m³ auf 1,96 €/m³ ab dem 01.01.2016 und die damit verbundene 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Zirzow.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

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Anlagen

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