Vorlage - VO-35-BO-2015-157
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Planung eines öffentlichen Spielplatzes am KTO in Neverin.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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29.07.2015
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16.09.2015
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Sachverhalt
Die alten Spielgeräte auf dem Spielplatz am KTO wiesen starke Mängel auf, so dass diese umgehend zu entfernen waren. Die Fläche ist jedoch als öffentlicher Spielplatz wieder herzustellen. Entsprechende Spielgeräte wurden bereits ausgesucht. Die Fläche ist unter Einbeziehung der ausgewählten Spielgeräte und unter Einhaltung der DIN-Vorschriften neu zu gestalten. Für die Anschaffung der Spielgeräte sowie für die Gestaltung der Fläche inkl. Aufbau der Spielgeräte sind entsprechend der Vergabevorschriften Angebote einzuholen.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter mögen die Vollmacht bekommen, nach Vorlage und Auswertung der Angebote die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Beplanung der Freifläche am KTO zum öffentlichen Spielplatz, unter Einbeziehung der bereits ausgewählten Spielgeräte. Für die Planung ist ein fachlich geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Des Weiteren wird der Bürgermeister und seine Stellvertreter beauftragt, nach Vorlage und Auswertung der Angebote, an den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : noch unbekannt €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
