Vorlage - VO-35-BO-2015-162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Gemeindewehrführer wurde ein Antrag auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Frau Jana Glöde eingereicht (Posteingang Amt Neverin: 17.07.2015).

 

Frau Glöde engagiert sich bereits seit Jahren in der FFw Neverin. Insbesondere begleitet sie die Ausbildung und Ausflüge der Jugendfeuerwehr und stellt damit eine unverzichtbare Unterstützung des Jugendfeuerwehrwarts, Herrn Jens Roller, dar. So begleitete Sie die Kinder der Jugendfeuerwehr Neverin in den letzten Jahren als Betreuerin zum Ferienlager nach Neuendorf und stellte somit die Teilnahmemöglichkeit sicher (keine Teilnahme ohne Betreuer aus der Feuerwehr).

 

Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V können Personen mit besonderen Aufgaben in angemessener Höhe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Dazu zählen u.a. auch die Betreuer/innen in den Jugendwehren.

 

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro ist für diese Aufgabe im Amtsbereich Neverin üblich und sollte auch in diesem Fall in Erwägung gezogen werden.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt, Frau Jana Glöde als Betreuerin für die Jugendfeuerwehr Neverin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € monatlich ab dem 01.08.2015 zu zahlen (§ 5 FwEntschVO M-V).

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : 250,00

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0,00

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Sonstige (u.a. ehrenamtlich Tätige bei der Feuerwehr)

Sachkonto: 5019000

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

x

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und sind über

 

die Liquidität zu finanzieren.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

x

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen in Höhe von 600,00 €/Jahr.

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von 600,00 €/Jahr

 

 

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