Vorlage - VO-34-BO-2015-156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Rücktritt vom 05.05.2015 des Gemeindewehrführers, Frank Pertzsch, aus dem aktiven Dienst, musste eine Neuwahl des Wehrführers durchgeführt werden. Da sich der Kam. Falk Wiskow zur Wahl als Gemeindewehrleiter aufstellen lassen hat, ist auch die Funktion des stellv. Gemeindewehrleiters neu zu besetzen.

Die Neuwahl fand am 29.05.2015 statt. Dabei wurden Kam. Falk Wiskow zum Wehrleiter und Kam. Volker Herklotz zum stellv. Wehrleiter gewählt. Die Wahl konnte seitens des Amtes jedoch nicht bestätigt werden, da keine rechtsgültige Satzung der Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld vorliegt.

Demnach ergibt sich die Situation, dass der derzeit ernannte stellv. Wehrleiter, Kam. Falk Wiskow, zurzeit nur amtierend die Funktion als Gemeindewehrleiter wahrnehmen kann. Der Kam. Volker Herklotz steht dem Kam. Wiskow bis zur rechtmäßigen Neuwahl der Führungskräfte als Berater unterstützend zur Seite.

 

Gemäß § 5 Feuerwehrentschädigungsverordnung stellt dies eine besondere Aufgabe dar, für die eine Entschädigung gezahlten werden kann.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, dem Kameraden Volker Herklotz für seine Tätigkeit als Berater der Führungskraft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 € monatlich, rückwirkend ab dem 01.07.2015 bis zur rechtmäßigen Neuwahl der Führungskräfte (= max. Laufzeit), zu zahlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 75€/ monatlich

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:3.500 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Sonstige Entschädigungen

Sachkonto: 5019000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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