Vorlage - VO-36-OA-2012-018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ hat in der Verbandsversammlung die Erhöhung des Hebesatzes auf 7,80 €/BE (6,50€/BE) beschlossen. [BE = Beitragseinheiten]

Dies ergibt nach der vorläufigen Beitragsmitteilung für die Gemeinde Sponholz im Bereich des WBV „Landgraben“ eine Mehrausgabe zum Vorjahr i. H. v. 2.949,50€.

Um die Mehrausgaben decken zu können, wurde die Gebühr zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes neu kalkuliert. Damit die neuen Gebührensätze zur Anwendung kommen können, ist eine Änderung der Satzung erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sponholz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“.

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : 13.720,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:       €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 55203

Bezeichnung: Beitrag WBV

Sachkonto: 5643000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

X

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von               €

 

 

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Anlagen

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