Vorlage - VO-36-OA-2012-018
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sponholz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Landgraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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20.09.2012
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Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband Landgraben hat in der Verbandsversammlung die Erhöhung des Hebesatzes auf 7,80 /BE (6,50/BE) beschlossen. [BE = Beitragseinheiten]
Dies ergibt nach der vorläufigen Beitragsmitteilung für die Gemeinde Sponholz im Bereich des WBV Landgraben eine Mehrausgabe zum Vorjahr i. H. v. 2.949,50.
Um die Mehrausgaben decken zu können, wurde die Gebühr zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes neu kalkuliert. Damit die neuen Gebührensätze zur Anwendung kommen können, ist eine Änderung der Satzung erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 13.720,00
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:
Ergebnishaushalt
Produkt: 55203
Bezeichnung: Beitrag WBV
Sachkonto: 5643000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
X | Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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266,1 kB
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