Vorlage - VO-31-BO-2015-048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 6. September 2015 findet der Volksentscheid über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen in Mecklenburg-Vorpommern statt.

 

Dafür ist in jedem Wahlbezirk ein Abstimmungsvorstand zu bilden, dessen Mitglieder einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Die gesetzliche Höhe beträgt für den Tag der Abstimmung 21 Euro. Dieser Betrag wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet und belastet den Gemeindehaushalt nicht.

Die Gemeindevertretung kann jedoch für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

 

In der Vergangenheit wurden die Aufwandsentschädigungen durch die amtsangehörigen Gemeinden in der Regel auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 30 Euro aufgestockt, um die ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen attraktiver zu gestalten. Die daraus folgenden Mehrausgaben sind durch die Gemeinde zu tragen.

 

Die Zahlung eines Verpflegungsgeldes für den Abstimmungsvorstand obliegt ebenfalls der Gemeinde.

 

Rechtsgrundlagen:

-       Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern (Volksabstimmungsgesetz) VaG M-V vom 31. Januar 1994 (GVOBl. M-V 1994, S. 127), zuletzt geändert am 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V, S. 572)

-       § 12 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert am 8. Januar 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 2)

-       § 14 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 759)

-       Verwaltungsvorschriften

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt, die Zahlung der nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Abstimmungsvorstands sowie ein Verpflegungsgeld für den Volksentscheid am 6. September wie folgt.

 

1. Aufwandsentschädigung

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Aufwandsentschädigung (21 Euro) wird:

 

[  ]nicht aufgestockt(= insgesamt 21 Euro / Abstimmungstag u. Mitglied).

 

[  ]aufgestockt in Höhe von  9   Euro(= insgesamt 30 Euro / Abstimmungstag u. Mitglied).

 

[  ]aufgestockt in Höhe von____Euro(= insgesamt ___ Euro / Abstimmungstag u. Mitglied).

 

 

2. Verpflegungsgeld

 

Der Abstimmungsvorstand erhält für den Tag der Abstimmung ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

[  ]kein Verpflegungsgeld

 

[  ]Verpflegungsgeld in Höhe von _____ Euro.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme : abhängig von der beschlossenen Aufstockung und evtl. Zahlung eines Verpflegungsgeldes

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0,00

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

x

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Liquidität der Gemeinde.

 

 

 

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