Vorlage - VO-31-BO-2015-044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Zuwendung ab 100 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

 

Ein Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Spende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Annahme der nachfolgenden Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Beseritz:

 

-          Auto-Guenstiger GmbH200,00 EUR

-          Zur Pferdehutung 1

-          17098 Friedland

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamte Einzahlung: 200 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Brandschutz

Sachkonto: 4629000

 

 

 

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