Vorlage - VO-31-BO-2015-043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme einer Zuwendung ab 100 Euro die Gemeindevertretung, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss übertragen wurde.

 

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Haupausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Spenden zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Annahme der nachfolgenden Geldspenden für die freiwillige Feuerwehr Beseritz:

 

-          EBS Elektro/Blitzschutz GmbH150,00 EUR

Friedländer Str. 1 A

17039 Brunn

 

-          Re-Sie´s GbR200,00 EUR

Inh.: Regina Karge-Wicht und Sieglinde Schuhmacher

Nemerower Str. 6

17033 Neubrandenburg

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

 

 

I. Gesamte Einzahlung : 350,00

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Brandschutz

Sachkonto: 4629000

 

 

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