Vorlage - VO-31-BO-2015-043
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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06.07.2015
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme einer Zuwendung ab 100 Euro die Gemeindevertretung, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss übertragen wurde.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Haupausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Spenden zu entscheiden hat.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die Annahme der nachfolgenden Geldspenden für die freiwillige Feuerwehr Beseritz:
- EBS Elektro/Blitzschutz GmbH150,00 EUR
Friedländer Str. 1 A
17039 Brunn
- Re-Sie´s GbR200,00 EUR
Inh.: Regina Karge-Wicht und Sieglinde Schuhmacher
Nemerower Str. 6
17033 Neubrandenburg
