Vorlage - VO-41-HA-2015-081
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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17.06.2015
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Sachverhalt
Zum 1.Januar einer neuen Wahlperiode ist die Aufwandsentschädigung der ehren-amtlich Tätigen anzupassen. Stichtag für die Bestimmung der zu berücksichtigen Einwohnerzahl ist der 30. Juni des Wahljahres (§ 3 Abs. 5 EntschVO M-V). Nach § 171 Absatz 1 der Kommunalverfassung M-V gelten die vom Statistischen Amt fort-geschriebenen Einwohnerzahlen (Zensus 2011), die zum 30.06.2014 mit 496 aus-gewiesen wurden. Damit ändert sich die Entschädigungsgrundlage des Bürger-meisters lt. § 8 Absatz 1 EntschVO M-V, d.h. die Entschädigung verringert sich ab 01.01.2015 von 700 € auf 420 € montlich.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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