Vorlage - VO-40-BO-2015-120

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der bestandskräftigen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Bolz-, Spiel- und Sportplatz“ in der Gemarkung Blankenhof, Flur 4, Flurstück 32 wollte die Gemeinde, am südlichen Ortsrand am Weg zum ehemaligen Bahnhof Blankenhof eine Freizeitanlage für verschiedene Altersgruppen schaffen. Diese Fläche wurde bereits mit Sportanlagen ausgerüstet. Seit dem Jahr 2007 ist festzustellen, dass diese Freizeitanlage von den Bewohnern der Gemeinde nicht angenommen wird. Um diese Flächen einer angemessenen Nutzung zuzuführen ist die Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes zwingend erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Aufstellung der Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. „5 Bolz-, Spiel- und Sportplatz“

Ziel der Änderung ist die Ausweisung dörflicher Wohngrundstücke und Grünflächen.

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          Im Nordosten durch den befestigten Weg zum ehemaligen Bahnhof Blankenhof

-          Im Nordwesten durch einen unbefestigten Weg

-          Im Südosten und im Südwesten durch Ackerflächen (Flurstück 28/1 und 31 der Flur 4 in der Gemarkung Blankenhof)

Mit der Erarbeitung des Planentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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